Kaum ein Gesetz hat bei kleinen Betrieben zuletzt so viel Unsicherheit ausgelöst wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt. Verkäufer von „BFSG-Notfall-Paketen“ tun ihr Übriges. Zeit für eine nüchterne Einordnung: Wer muss, wer ist ausgenommen – und warum Barrierefreiheit auch ohne Pflicht eine gute Idee ist.
Worum es geht
Das BFSG setzt den European Accessibility Act um und verpflichtet bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher zur Barrierefreiheit. Im Web-Kontext betrifft das vor allem den „elektronischen Geschäftsverkehr“: Online-Shops und Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen oder buchen und bezahlen können. Eine reine Info-Website – Leistungen, Fotos, Kontakt – ist keine solche Dienstleistung.
Die Kleinstunternehmer-Ausnahme
Die für die meisten Leser wichtigste Regel: Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Kleinstunternehmen heißt: weniger als 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Der typische Salon, Handwerksbetrieb oder das einzelne Restaurant fällt darunter – selbst mit Online-Terminbuchung greift die Ausnahme für die Dienstleistung. (Für Produkte gilt die Ausnahme nicht, das betrifft aber Hersteller, nicht Website-Betreiber.)
Wer aufpassen muss
- Online-Shops ab Kleinunternehmen-Größe (10+ Beschäftigte oder über 2 Mio. € Umsatz) – der Checkout muss barrierefrei bedienbar sein.
- Buchungs- und Bezahlstrecken größerer Anbieter – Hotels, Ticketverkauf, Kursbuchung mit Online-Zahlung.
- Wer knapp über den Schwellen liegt oder wächst: rechtzeitig planen statt nachrüsten.
Warum Barrierefreiheit trotzdem lohnt
Unabhängig von jeder Pflicht: Barrierefreie Websites sind bessere Websites. Ausreichende Kontraste, lesbare Schriftgrößen, beschriftete Formulare, Alt-Texte auf Bildern und Bedienbarkeit per Tastatur helfen nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern jedem Gast mit Sonnenlicht auf dem Display, jeder Kundin über 60 – und nebenbei Google, das viele dieser Signale mitbewertet. Rund ein Zehntel der Bevölkerung lebt mit einer Schwerbehinderung; das ist schlicht Kundschaft.
Die Pragmatiker-Checkliste
- Kontrast von Text zu Hintergrund ausreichend? (Faustregel: auch bei Sonne lesbar)
- Alle Bilder mit Alt-Text, alle Formularfelder mit Beschriftung?
- Website komplett per Tastatur bedienbar, Fokus sichtbar?
- Schrift skalierbar, keine Info nur über Farbe transportiert?
- Überschriften-Hierarchie sauber (eine H1, logisch geschachtelt)?
Pageblitz-Websites bringen diese Grundlagen von Haus aus mit — semantisches HTML, geprüfte Kontraste in den Design-Paketen, beschriftete Formulare und Tastatur-Bedienbarkeit gehören zum Standard, nicht zum Aufpreis.
Dieser Artikel ist eine sorgfältig recherchierte Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Ob dein konkretes Angebot unter das BFSG fällt, klärt im Zweifel eine spezialisierte Beratung – besonders an den Schwellen zu Shop- und Buchungsfunktionen.