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Blog · Recht & Pflichten · 1. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

Bildrechte auf der Firmen-Website: Was du verwenden darfst

Zuletzt aktualisiert am 1. September 2026

Bilder-Abmahnungen gehören zu den häufigsten und teuersten Rechtsfehlern kleiner Websites – dabei sind die Regeln überschaubar. Der Kern in einem Satz: Jedes Bild hat einen Urheber, und du brauchst dessen Erlaubnis. Was das praktisch bedeutet, nach Bildquelle sortiert:

Eigene Fotos: die sicherste Quelle

Was du selbst fotografierst, gehört dir – nutze es frei. Zwei Ausnahmen: Erkennbare Personen brauchen grundsätzlich eine Einwilligung (beim eigenen Team am besten schriftlich, inklusive dem Fall des späteren Ausscheidens). Und bei fremden Werken im Bild (Kunst, Markenlogos prominent im Fokus) ist Vorsicht geboten. Gebäude von öffentlichen Wegen aus sind dank Panoramafreiheit in Deutschland unproblematisch.

Stockbilder: erlaubt, aber Lizenz lesen

Bezahl- und Gratis-Stockbörsen sind legitim – entscheidend sind die Lizenzbedingungen: Ist gewerbliche Nutzung erlaubt? Ist eine Urhebernennung Pflicht (häufige Abmahnfalle bei Gratis-Bildern!)? Dokumentiere Download und Lizenz (Screenshot mit Datum), damit du im Streitfall belegen kannst, woher das Bild stammt. Und bedenke jenseits des Rechts: Das lachende Stock-Team aus dem Callcenter erkennt deine Kundschaft sofort — echte Fotos konvertieren besser.

Google-Bilder & Social Media: die Tabuzone

Die Bildersuche ist ein Katalog, kein Selbstbedienungsladen: Praktisch jedes Bild dort ist geschützt. Auch Fotos aus Instagram oder von anderen Websites zu übernehmen – selbst „mit Quellenangabe“ – ist eine Urheberrechtsverletzung. Genau hier entstehen die klassischen Abmahnungen mit Schadensersatz plus Anwaltskosten, gern im vierstelligen Bereich.

KI-generierte Bilder: erlaubt, mit Fußnoten

Bilder aus KI-Generatoren darfst du geschäftlich nutzen, sofern die Nutzungsbedingungen des Anbieters das erlauben (bei den gängigen Bezahl-Tools der Fall). Grenzen: keine erkennbaren echten Personen oder fremden Marken generieren lassen, und bei Motiven, die ein reales Werk imitieren, Vorsicht. Für Stimmungsbilder sind KI-Bilder eine saubere Stock-Alternative; dein echtes Team und deine echten Arbeiten können sie nicht ersetzen.

Kunden- und Referenzfotos

Fotos vom fertigen Projekt beim Kunden: fotografieren ja, veröffentlichen nur mit Zustimmung – bei Innenräumen und allem, was Rückschlüsse auf Personen zulässt, am besten schriftlich (eine kurze Zeile im Auftrag genügt). Vorher-nachher-Bilder sind Gold für Handwerker-Websites; hol dir die Freigabe direkt bei Abnahme.

Die Kurz-Checkliste

  • Selbst fotografiert + Personen einverstanden → nutzen.
  • Stockbild → Lizenz für Gewerbe prüfen, Namensnennung beachten, Nachweis sichern.
  • Aus Google/Instagram/fremder Website kopiert → niemals.
  • KI-generiert → Anbieter-Bedingungen prüfen, keine echten Personen/Marken.
  • Beim Kunden fotografiert → Freigabe einholen, idealerweise schriftlich.

Dieser Artikel ist eine sorgfältig recherchierte Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Im Abmahnfall oder bei besonderen Konstellationen hilft eine auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei.

Häufige Fragen

Darf ich Bilder aus der Google-Bildersuche verwenden?

Nein. Die Bildersuche zeigt fremde, urheberrechtlich geschützte Werke – ihre Nutzung ohne Lizenz ist die häufigste Ursache für Bilder-Abmahnungen, auch mit Quellenangabe.

Sind kostenlose Stockbilder wirklich sicher?

Meist ja, aber lies die Lizenz: Manche verlangen Urhebernennung, manche schließen bestimmte Nutzungen aus. Sichere dir einen Nachweis von Download und Lizenztext – seriöse Plattformen machen das einfach.

Brauche ich vom eigenen Team eine Foto-Einwilligung?

Ja – am besten schriftlich und mit Regelung für die Zeit nach dem Ausscheiden. Ohne Einwilligung kann ein Ex-Mitarbeiter die Entfernung seiner Fotos verlangen.

Darf ich KI-Bilder gewerblich nutzen?

In der Regel ja, wenn die Nutzungsbedingungen des Generators das vorsehen. Vermeide erkennbare reale Personen, fremde Logos und Motive, die ein konkretes geschütztes Werk nachahmen.

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