Wer in Deutschland eine geschäftliche Website betreibt, braucht ein Impressum – das gilt für die GmbH genauso wie für den Ein-Personen-Betrieb mit Kleinunternehmerregelung. Die Rechtsgrundlage ist seit Mai 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG); vorher stand die Pflicht fast wortgleich in § 5 TMG. Für dich ändert das inhaltlich wenig – aber wenn dein Impressum noch „gemäß § 5 TMG“ zitiert, ist das ein Zeichen, dass es länger nicht aktualisiert wurde.
Wer braucht überhaupt ein Impressum?
Kurz gesagt: jeder, der seine Website nicht rein privat betreibt. Sobald du Leistungen anbietest, für deinen Betrieb wirbst oder auch nur deine Öffnungszeiten für Kundschaft zeigst, ist die Seite „geschäftsmäßig“ – und damit impressumspflichtig. Auf die Größe kommt es nicht an: Auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG, als Freiberufler oder im Nebengewerbe brauchst du die Anbieterkennzeichnung. Eine Ausnahme gilt nur für rein persönliche oder familiäre Seiten ohne jeden geschäftlichen Bezug.
Diese Angaben sind Pflicht
Für Einzelunternehmer und Kleinunternehmer sieht die Pflichtliste überschaubar aus:
- Vollständiger Name – Vor- und Nachname, kein Künstler- oder reiner Firmenname. Führst du eine Geschäftsbezeichnung („Salon Anna“), steht sie zusätzlich dabei, ersetzt den Namen aber nicht.
- Ladungsfähige Anschrift – Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. Ein Postfach genügt nicht; unter der Adresse muss dir Post förmlich zugestellt werden können.
- Schnelle Kontaktmöglichkeit – eine E-Mail-Adresse ist Pflicht. Dazu ein zweiter schneller Weg, in der Praxis die Telefonnummer.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – aber nur, wenn du eine hast. Als Kleinunternehmer ohne USt-IdNr. lässt du die Angabe einfach weg. Wichtig: Deine Steuernummer gehört nicht ins Impressum – sie ist keine Pflichtangabe, und du gibst ohne Not ein Datum preis, das für Identitätsmissbrauch taugt.
- Registereinträge – nur relevant, wenn dein Betrieb im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister steht. Der typische Kleinunternehmer ist das nicht.
- Aufsichtsbehörde – nur bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (etwa Gastronomie mit Ausschank, Makler, Bewachungsgewerbe): Behörde mit Anschrift nennen.
- Kammer und Berufsbezeichnung – bei reglementierten Berufen (z. B. Meisterbetriebe im zulassungspflichtigen Handwerk, Heilberufe): zuständige Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, der sie verliehen hat.
Was gilt speziell für Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine reine Umsatzsteuer-Frage – ins Impressum gehört dazu kein Hinweis. Der Satz „Als Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen“ gehört auf deine Rechnungen, nicht auf die Website. Fürs Impressum bedeutet die Regelung nur: Du hast meist keine USt-IdNr. und lässt das Feld weg. Alles andere – Name, Anschrift, Kontakt – gilt für dich in vollem Umfang.
Wohin mit dem Impressum?
Das Gesetz verlangt, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sind. Bewährt hat sich der Link „Impressum“ im Footer, sichtbar auf jeder Seite – maximal zwei Klicks von jeder Unterseite entfernt. Verstecke ihn nicht hinter kreativen Namen wie „Über diese Seite“: Gerichte erwarten die üblichen Bezeichnungen „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“. Das gilt übrigens auch für deine geschäftlichen Social-Media-Profile – dort genügt ein gut erreichbarer Link auf das Impressum deiner Website.
Diese Fehler werden wirklich abgemahnt
- Gar kein Impressum – der Klassiker bei „ist ja nur eine kleine Seite“. Ein fehlendes Impressum ist ein Wettbewerbsverstoß und kann von Konkurrenten kostenpflichtig abgemahnt werden; zusätzlich drohen Bußgelder.
- Postfach statt Adresse – die Anschrift muss ladungsfähig sein.
- Kontaktformular statt E-Mail-Adresse – ein Formular allein reicht nicht, die E-Mail-Adresse muss genannt sein.
- Veralteter Streitschlichtungs-Link – der jahrelang übliche Link zur EU-Streitbeilegungsplattform (ec.europa.eu/consumers/odr) ist überholt: Die Plattform wurde im Juli 2025 abgeschaltet. Der tote Link macht dein Impressum angreifbar – raus damit. Was bleibt: Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten müssen nach § 36 VSBG angeben, ob sie an Verbraucherschlichtung teilnehmen; kleinere Betriebe trifft diese Pflicht nicht.
- Copy-Paste von der Konkurrenz – fremde Impressen enthalten fremde Registerangaben und Formulierungen, die auf dich nicht zutreffen. Falsche Pflichtangaben sind schlimmer als schlicht formulierte richtige.
Muster: Impressum für einen Kleinunternehmer
Impressum Angaben gemäß § 5 DDG Max Mustermann Malerbetrieb Mustermann Musterstraße 12 12345 Musterstadt Telefon: 01234 567890 E-Mail: kontakt@musterbetrieb.de Zuständige Handwerkskammer: HWK Musterstadt Berufsbezeichnung: Maler- und Lackierermeister (verliehen in Deutschland)
Die letzten drei Zeilen brauchst du nur bei Kammerberufen; die USt-IdNr. ergänzt du, sobald du eine hast. Prüfe jede Zeile gegen deine echten Daten – ein Muster ersetzt keine Kontrolle.
Der schnellste Weg zum fertigen Impressum
Wenn du deine Website mit Pageblitz erstellst, fragt das Studio die nötigen Angaben einmal ab und erzeugt Impressum und Datenschutzerklärung automatisch als eigene Seiten – korrekt verlinkt im Footer, auf jeder Unterseite erreichbar. Änderungen an Adresse oder Kontakt pflegst du an einer Stelle, die Rechtsseiten ziehen nach.
Dieser Artikel ist eine sorgfältig recherchierte Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Bei Sonderfällen – etwa reglementierten Berufen oder Auslandsbezug – hilft eine kurze Prüfung durch eine Kanzlei oder deine Kammer.